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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von EVENTOPOLIS

Angebote, Lieferungen oder Leistungen durch EVENTOPOLIS erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen.

Die AGB sind frei zugänglich einsehbar und ausdruckbar.

1.0 ANGEBOTE
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Nach Angebotsabgabe durch EVENTOPOLIS ist ein Direktkontakt zum jeweiligen Künstler/Aktionsinhaber/Lieferanten unzulässig. Folgeprojekte mit den gleichen Künstlern/Aktionsinhabern/Lieferanten sind ausschließlich über EVENTOPOLIS abzuwickeln.

2.0 OPTION
Mit der Abgabe einer Termin-Option bzw. eines schriftlichen Angebots durch EVENTOPOLIS sind Personen/Aktionen/Material unverbindlich für Sie reserviert. Ein Rechtsanspruch auf einen Künstler/eine Aktion/eine Leistung zu einem bestimmten Termin besteht damit jedoch nicht.

3.0 PREISE
Unsere Angebote verstehen sich in EURO jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Verfügbarkeit, Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.

4.0. VERTRAGSABSCHLUSS
Aufträge müssen in schriftlicher Form erteilt werden. Erst mit der Unterzeichnung des Vertrages von EVENTOPOLIS gilt der Auftrag als angenommen. EVENTOPOLIS akzeptiert ausschließlich den eigenen Vertrag.
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, daß er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EVENTOPOLIS erhalten, gelesen,
zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Der Auftraggeber versichert, daß er geschäftsfähig und berechtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen.
Der Vertrag ist durch den Auftraggeber mit Datum/Stempel/Unterschrift freizugeben.
Zusatzvereinbarungen, die über den Inhalt des Vertrages hinaus gehen, bedürfen der Schriftform.

5.0. THEMENDEKORATION
5.1. Der Umfang der einzelnen Dekorationselemente kann sich nach Ladekapazität des Transportsmittels geringfügig nach oben oder unten verändern.
5.2. Der Standort der einzelnen Dekorationselemente kann sich je nach aktueller Sitatuation am Aufbautag vor Ort verändern. Flexible Änderungen in Bezug auf Umfang und Standort bleiben dem Aufbauteam vorbehalten.
5.3. Da der Materialumfang und die Aufbausituation vor bei jedem Projekt unterschiedlich ist, kann eine verbindliche Angabe der Aufbauzeit in Stunden nicht erfolgen. Eine verkürzte oder verlängerte Auf- bzw. Abbauzeit stellt keinen reklamierbaren Mangel dar.
5.4. Ein Verschieben bzw. Standortveränderung bereits aufgebauter Dekoelemente ist in der Regel aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Andernfalls kann dies zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
5.5. Bei einem Aufbau in öffentlich zugänglichem Gelände sind die installierten Dekoelemente durch den Auftraggeber ab Aufbau bis Abbauende vor unberechtigtem Zugriff zu sichern = zu bewachen.
5.6. Alle Maßangaben zu Dekorationslementen und Kulissen sind ca. Angaben und deshalb kein Reklamationsgrund.
5.7. Die einzelnen Deko-Elemente sind keine Neuware und können durchaus Gebrauchsspuren aufweisen - dies stellt keinen reklamierbaren Mangel dar.
Bildwände/Rollbilder können Knicke oder Knitterfalten aufweisen, die nicht entfernt werden können - dies stellt keinen reklamierbaren Mangel dar.
5.8. Die Meldepflicht einer Bauabnahme – soweit erforderlich – obliegt dem Auftraggeber. Kosten, die im Falle einer behördlichen Bauabnahme entstehen, trägt der Auftraggeber.
Falls ein Auftraggeber/Endkunde/Locationbetreiber/Behörde dem Dekomaterial den Aufbau/Einsatz / Nutzung versagt, stellt dies keinen reklamierbaren Mangel dar.
5.9. Für Beschädigungen, die an der Dekoration während des Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber. Nach dem Event fehlendes Material wird in Rechnung gestellt.
5.10. Das Wetterrisiko bei Outdoor-Einsätzen trägt der Auftraggeber.
5.11. Die Erfüllung aller Vorgaben im EVENTOPOLIS Vertrag sind Voraussetzung für die Installation von Themendekorationen.

6.0. KSK
Künstlersozialkasse (KSK) für KSK-pflichtige Personen werden von EVENTOPOLIS an den Auftraggeber weiterbelastet.
EVENTOPOLIS übernimmt als KSK-abgabepflichtiges Unternehmen bei direkter vertraglicher Bindung zum Künstler die Abführung an die zuständige Stelle.
Falls EVENTOPOLIS den Künstler im Vertrag 'vertritt', hat der Vertragspartner selbst die KSK für Vertragsinhalte zu tragen und abzuführen.

7.0. GEMA
GEMA-pflichtige Veranstaltungen sind vom Auftraggeber selbst anzumelden. GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und selbst an die GEMA abzuführen.
Auslandssteuern für Einsätze von ausländischen Künstlern trägt der Auftraggeber.
Ausländische Steuern oder Gebühren, die bei einer Leistungserbringung, Lieferung oder einem Auftritt im Ausland erhoben werden, trägt der Auftraggeber.
Gebühren, die durch die Überweisung ins oder aus dem Ausland anfallen,
trägt der Auftraggeber.

8.0 GEISTIGES EIGENTUM
Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum von EVENTOPOLIS bzw. den umsetzenden Akteuren/Künstlern.
Eine Überlassung oder Übertragung der Rechte an oder auf Dritte ist nicht möglich.
Nicht verwendete Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von EVENTOPOLIS bzw. den umsetzenden Akteuren/Künstlern.
Eine unbefugte Verwendung zieht die sofortige Berechnung nach sich.

9.0 RECHT AN BILD-/TON-/VIDEOMATERIAL
Mit dem Vertragsabschluss zwischen EVENTOPOLIS und dem Auftraggeber ist kein Recht an der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-,Ton- oder Videomaterial, das von den Künstlern/Dekorationen/Showprogrammen/Aktionen/Aktionstools während des Events aufgenommen wird, ist ausgeschlossen. Alle Rechte am Bildmaterial liegen bei EVENTOPOLIS bzw. den jeweiligen Künstlern/Aktionsinhabern.

10.0 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages hat grundsätzlich bis spätestens 8 Werktage vor dem Eventtermin bzw. Aufbaubeginn (bei der Installation von Themendekorationen) per Überweisung ohne Abzug auf das von EVENTOPOLIS auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
Der rechtzeitige Zahlungseingang ist Voraussetzung für den Auftritt der gebuchten Künstler bzw. Umsetzung der gebuchten Aktionen/Programme.
Bei fehlendem Zahlungseingang behält sich EVENTOPOLIS vor, die gebuchten Künstler/Aktionen/Programme zu canceln bzw. bis zum Zahlungseingang nicht am Event einzusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

11.0 EIGENTUMSVORBEHALT
EVENTOPOLIS behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller in Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung stehenden Forderungen vor.

12.0 RÜCKTRITT/STORNIERUNG
Da mit der vertraglichen Bindung an Ihr Event weitere Anfragen für Ihren Eventtermin abgelehnt werden müssen, fallen bei Ausfall, Absage oder Rücktritt vom Vertrag 100% der Gage an. Die Verschiebung auf einen Ersatztermin ist nur mit Zustimmung der vermittelten Person bzw. des vermittelten Dienstleisters möglich. Stimmt dieser einer Verlegung zu, fällt eine zusätzliche Organisationskosten-Pauschale von 15% des Rechnungsbetrages an. Stimmt dieser der Verschiebung nicht zu, so werden 100% des für den ursprünglichen Termin vereinbarten Rechnungsbetrages fällig.

12.1. CORONA-BEDINGTE STORNIERUNG
Wird Ihre Veranstaltung behördlich CORONA-bedingt untersagt und damit nicht durchführbar, kann der Vertrag unter folgenden Voraussetzungen storniert werden:
a - Bei einer Stornierung bis 3 Monate vor dem Eventtermin entstehen keine Kosten.
b - Bei einer Stornierung zu einem Zeitpunkt, der weniger als 3 Monate beträgt, fällt eine Stornierungsgebühr von 25% der Gage an.
c - Bei einer Terminverschiebung auf einen fixen neuen Termin fällt eine Organisationspauschale in Höhe von 15% der Gage an.

13.0 HAFTUNG
EVENTOPOLIS ist Vermittler der angebotenen Künstler, Leistungen bzw. Aktionen.
EVENTOPOLIS und ihre rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit von Personen oder Aktionen. Weiterhin übernehmen wir keine Haftung für den Ausfall von vermittelten Aktionen oder Personen, z.B. im Falle von höherer Gewalt wie Krankheit, Unfall oder technischen Problemen. Bei Nichtleistung durch Ausfall einer vermittelten Aktion oder Person bzw. von Aktionsmaterial erfolgt in Absprache mit den vermittelten Leistungen bzw. Personen i.d.R. eine Erstattung der Beträge für nichtgeleistete Teile. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
EVENTOPOLIS übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die vermittelten Dienstleistungen bzw. Aktionen bzw. eingesetzten Personen verursacht oder ausgelöst werden.
Für Beschädigungen an Mietobjekten, die während eines Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber.
Das Wetterrisiko bei Outdoor-Einsätzen trägt der Auftraggeber.

14.0 ALLGEMEINE GEWÄHRLEISTUNG
Erkennbare Mängel, müssen sofort nach Erhalt, jedoch spätestens innerhalb 7 Tagen schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde ein Recht auf unverzügliche, kostenlose Nachbesserung.
Ein weiterführender Schadensersatz, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

15.0 WIRKSAMKEIT
Sollte eine Bestimmung eines durch EVENTOPOLIS abgeschlossenen Vertrages oder der AGB’s im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB’s in seinen Inhalten davon nicht berührt.

16.0 URHEBERRECHTE
EVENTOPOLIS ist ein eingetragenes Markenzeichen.
Copyright by André Fabian.
Die Wort-/Bildmarke und die Inhalte der Internetseite www.eventopolis.de sind urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung/Kopie oder Weitergabe von Daten/Bildmaterial/Informationen aus dieser Internetseite bedarf unserer Zustimmung.
Die Rechte am Bildmaterial liegen - soweit nicht gesondert gekennzeichnet - bei den jeweiligen Aktionsinhabern/Künstlern.

17.0 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist Würzburg.
Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.

Stand: 14. Mai 2020

EVENTOPOLIS
Im Grund 7
97080 Würzburg
Inhaber - André FABIAN

Tel. 0931-97 011 01
Fax 0931-97 011 02
Mobil 0179 - 627 6 637
info@eventopolis.de
www.eventopolis.de

StNr. 257/216/00257
USt-ID DE 191108190
Gerichtsstand: Würzburg